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Rückgabe und Rücknahmepflicht von Fahrzeug- und Industriebatterien.

Hersteller und Händler von Fahrzeug- und Industriebatterien (d.h. Batterien, die auch für den Antrieb von Elektrofahrzeugen bestimmt sind) sind gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) gesetzlich dazu verpflichtet, die von ihnen verkauften Fahrzeug- und Industriebatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Endnutzer können BMW Fahrzeug- und Industriebatterien kostenfrei bei autorisierten Fachbetrieben, wie z. B. autorisierten BMW Service Partnern, zurückgeben.

 

Die Hersteller tragen die Kosten für das ordnungsgemässe Recycling der Fahrzeug- und Industriebatterien und sorgen für die Bereitstellung von Informationen und die Meldung an die zuständigen Behörden.

 

Haben Sie Fragen zum Recyclingprozess? Wenden Sie sich bitte an Ihren [BMW Partner] oder nutzen Sie unser [BMW Kontaktformular].

 

Weiterführende Informationen zu Recycling und Nachhaltigkeit finden Sie hier oder erhältlich bei Ihrem autorisierten BMW Service Partner.